Während vor dem Arbeitsgericht Frankfurt die Verhandlung in dem Eilverfahren läuft, in dem Fraport und Lufthansa der GdF den Solidaritätsstreik der Fluglotsen verbieten lassen möchten, zitiert die Website der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ.NET Marc Steffek um 21:10 Uhr mit dessen Ansicht, der Streik sei unverhältnismäßig (http:/www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/solidarstreik-der-lotsen-arbeitsgericht-verhandelt-klage-11664557.html). Das Ergebnis des Eilverfahrens wird um ca. 22:00 Uhr bekannt: Der Streik ist unzulässig.
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Grundsatzfrage bleibt ungeklärt
Das Bundesarbeitsgericht hätte am 23.02.2012 über eine wichtige Grundsatzfrage ein Urteil fällen müssen (siehe Meldung vom 02.01.2012 unter "aktuelles" auf dieser website). Die Parteien haben aber einen Vergleich geschlossen. Deshalb bleibt die Frage offen, ob und ggf. wie sich nach der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts individueller vertraglicher Kündigungsschutz auf die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung sozial schutzwürdigerer Arbeitnehmer auswirkt (BAG 2 AZR 492/10).
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